Steuerbetrug bleibt attraktiv

Selbstanzeige: Erst ab 50 000 Euro sollen fünf Prozent Strafe fällig werden

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Die schwarz-gelbe Koalition will die Ausnahmeregeln für Steuerbetrug restriktiver gestalten. Abgeschafft werden sie jedoch nicht. Solange man sich selbst anzeigt, kommt man weiter glimpflich davon.
Grund zum Feiern Foto:dpa
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Berlin (dpa/ND). Nicht mehr alle Steuerbetrüger sollen künftig bei einer Selbstanzeige ohne Strafe davonkommen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa sollen sie bei einer Schwarzgeld-Summe von mehr als 50 000 Euro fünf Prozent Strafe auf den hinterzogenen Betrag entrichten. Bei niedrigeren Summen hingegen sollen keine weiteren Sanktionen gelten. Die Masse der Steuerbetrüger kommt damit wie bisher mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. Auf diesen Kompromiss verständigten sich die Finanzexperten von Union und FDP am Freitag in Berlin. Ursprünglich wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf einen Strafzins verzichten.

Zwischen Union und FDP war eine zusätzliche Abgabe bei einer Selbstanzeige von Steuerbetrügern lange umstritten. Die FDP lehnte einen Strafzins zunächst ab. Die Union und die Bundesländer hatten dagegen gefordert, dass Steuerbetrüger auch bei einer Selbstanzeige zusätzlich zu Steuerschuld und Verzugszinsen einen Zuschlag auf die hinterzogenen Steuern entrichten müssten. Nach dem Auftauchen von Kontodaten und Steuer-CDs aus Liechtenstein und der Schweiz hatten sich aus Angst vor Entdeckung massenhaft Steuerbetrüger selbst angezeigt und waren so einer Strafe entkommen.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfaktion Volker Wissing sagte zum Kompromiss, das Instrument der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bleibe im Kern erhalten. Nach Angaben des FDP-Politikers Daniel Volk bleibt es »in Alltagsfällen« bei der strafbefreienden Selbstanzeige. Ohne einen solchen Extra-Zuschlag kämen Steuerbetrüger – auch im großen Stil – wie bisher nur mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. Wegen der Koalitionsdifferenzen waren die abschließenden Beratungen über das »Schwarzgeldbekämpfungsgesetz« verschoben worden. Die Gesetzespläne sollten eigentlich diese Woche im Bundestag verabschiedet werden. Sie könnten nun Mitte März beschlossen werden.

Schon länger einig ist sich Schwarz-Gelb bei weiteren Änderungen. So müssen sich Steuerhinterzieher künftig selbst anzeigen, bevor sie von einer Steuerprüfung erfahren. Auch müssen sie ihre Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Die Teil-Selbstanzeige, mit der sie sich scheibchenweise – je nach Entdeckungsrisiko – erklären, soll nicht mehr möglich sein. Für diejenigen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in einer Selbstanzeige nur einen Teil offengelegt haben, soll dies nach bisherigen Plänen aber nicht gelten.

Die LINKE kritisierte die hohe Freigrenze als »Ermunterung zum Steuerbetrug«. Die Sanktionsfreiheit bis 50 000 Euro bedeutet aus ihrer Sicht, dass Steuerbetrug in Deutschland finanziell attraktiver bleibt als Steuerehrlichkeit, sofern man sich selbst anzeigt. »Die Koalition vergibt hier ohne Not eine Chance, vorhandene Fehlanreize zu beseitigen«, erklärte der Finanzpolitiker Richard Pitterle. Seine Partei beklagt eine »Gerechtigkeitslücke«. Denn »ehrliche Bürger«, die mit ihrer Zahlung in Verzug geraten, müssten einen Säumniszuschlag von zwölf Prozent im Jahr zahlen. »Steuerkriminelle« hingegen, die Steuern hinterzogen haben, müssten bei Selbstanzeige nur sechs Prozent Hinterziehungszinsen zahlen. »Die säumigen Ehrlichen werden also doppelt so hoch belangt wie die Betrüger.« Der Zuschlag von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag bei den besonderes schweren Fällen reiche nicht aus, um dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Genüge zu tun.

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