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Agent Stone
Martin Kröger zum Einsatz verdeckter Ermittler
Die Regeln für verdeckte Ermittler, sogenannte VE, bei der Polizei sind eindeutig. In der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass die Undercover-Polizisten keine Straftaten begehen und nur eingesetzt werden dürfen, wenn die Strafaufklärung sonst aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Deshalb muss so ein Einsatz normalerweise auch von einem Staatsanwalt oder einem Richter genehmigt werden.
Doch wie sieht es bei einem Einsatz eines ausländischen Ermittlers in Deutschland aus? Diese Einsätze folgen EU-Vereinbarungen und unterliegen offenbar ...
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