Klage gegen AKW-Laufzeiten
Bundesländer wollen »Ausstieg aus dem Ausstieg« vor Bundesverfassungsgericht kippen
SPD-geführte Länder und die Opposition im Bundestag gehen jetzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die von Union und FDP durchgesetzte Verlängerung der AKW-Laufzeiten vor. Sie wollen die Ende 2010 ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossenen Atomgesetzänderungen für nichtig erklären lassen.
Bremen hat gar kein Atomkraftwerk zu beaufsichtigen. Doch auch sein Land sei von der beschlossenen Laufzeitverlängerung betroffen, betonte der grüne Umweltsenator Reinhard Loske am Montag: »Setzt man den Zirkel in die Mitte von Bremen, stehen im Umkreis von 130 Kilometern sechs AKW«, fasste er in ein Bild, warum die Atomkraftfrage alle angeht. Im Ernstfalls macht die Strahlung nicht vor Ländergrenzen halt. Für die Verfassungsklage, die sein Bundesland gestern zusammen mit vier weiteren SPD-geführten Ländern in Karlsruhe einreichte, ist es letztlich aber egal, ob ein Land selbst die direkte Atomaufsicht ausübt. Das höchste deutsche Gericht muss klären, ob der Bundesrat als Ganzes bei der Entscheidung hätte mitreden müssen.
Nach Auffassung von Bremen, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist der Bundestagsbeschluss vom Dezember 2010 wegen Umgehung der Länderkammer verfassungswidrig. Sie wollen den »Ausstieg aus de...
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