Der Ehrenamtsfreibetrag

Änderung im Steuerrecht

Immer mehr ehrenamtliche Tätige werden nach dem Ehrenamtsfreibetrag vergütet. Im Jahr können ehrenamtlich Tätige bis zu 500 Euro für ihre Tätigkeit in gemeinnützigen oder kirchlichen Vereinen vereinnahmen, und zwar steuerfrei. Begünstigt werden jedoch ausschließlich nebenberufliche Tätigkeiten. Hat der Verein feste Angestellte auf Vollzeit, ist die Ehrenamtspauschale nicht anzuwenden.

Der Ehrenamtsfreibetrag ist mittlerweile auch in Verbindung mit einem Minijob möglich. Die 500 Euro jährliche Ehrenamtspauschale kann monatlich auf die Entlohnung des 400-Euro-Jobs gestückelt und zugeschlagen werden. Z...


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