Rechte bei Privatisierungen öffentlicher Unternehmen
BVerfG-Grundsatzbeschluss
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dürfen nicht gegen ihren Willen zu privaten Arbeitgebern verschoben werden, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in einem am 16. Februar 2011 veröffentlichten Grundsatzbeschluss. Es stärkte damit die Rechte von Arbeitnehmern bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Die Richter erklärten damit eine hessische Regelung bei der Privatisierung der Universitätskliniken in Gießen und Marburg für verfassungswidrig (1 BvR 1741/09).
Der Hintergrund: Das Land Hessen hatte die Kliniken Gießen und Marburg 2005 zusammengelegt und anschließend privatisiert. Die Arbeitsverträge wurden auf das neue Klinikunternehmen übergeleitet. Im Gegensatz zu Unternehmensübernahmen in der Privatwirtschaft hatten die Arbeitnehmer dabei kein Widerspruchsrecht. Eine Krankenschwester des Klinikums Marburg hatte sich gegen den erzwungenen Arbeitgeberwechsel gewehrt.
Die Verfassungsrichter gaben der Frau Recht: Die hessische Regelung verstoße gegen das Grundrecht der Arbeitnehmer auf freie Wahl des Arbeitsplatzes. Angestellte im öffentlichen Dienst müssten zumindest dann eine Widerspruchsmöglichkeit haben, wenn der Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber führt, oder es sich »um einen Zwischenschritt hin...
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