Der Beihilfesatz für Beamte darf nicht gedeckelt werden

Beihilfe

Der Beihilfesatz für die Behandlungskosten erkrankter Beamter darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht gedeckelt werden. Der feste Höchstsatz in der Bundesbeihilfeverordnung verstoße gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und damit gegen höherrangiges Recht, urteilte das Gericht am 2. Februar 2011.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage eines Mannes Recht, der zwei Hörgeräte für mehr als 5000 Euro anschaffen musste. Als beihilfefähig wurden ihm jedoch nur 1025 Euro pro Ohr anerkannt – das ist laut Verordnung die Höchstgrenze. Der Kläger forderte aber mehr Geld auf Grundlage der tatsächlichen Kosten, da diese für ihn allein nicht zu leisten se...


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