Rechtsfrage

Glaubensfragen sind zu berücksichtigen

Arbeitgeber müssen sich bemühen, ihre Mitarbeiter so zu beschäftigen, dass sie mit ihrem Glauben nicht in Konflikt geraten. Ist dies nicht möglich, ist aber auch eine Kündigung zulässig, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (Az: 2 AZR 636/09). Der Kläger ist muslimischen Glaubens und arbeitet seit 1994 f...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.