Rechtsfrage
Glaubensfragen sind zu berücksichtigen
Arbeitgeber müssen sich bemühen, ihre Mitarbeiter so zu beschäftigen, dass sie mit ihrem Glauben nicht in Konflikt geraten. Ist dies nicht möglich, ist aber auch eine Kündigung zulässig, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (Az: 2 AZR 636/09). Der Kläger ist muslimischen Glaubens und arbeitet seit 1994 f...
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