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1500 Euro Strafe für »Arsch«

  • Lesedauer: 2 Min.

Dortmund (ND-stötzel). Das Dortmunder Amtsgericht hat den Vizesprecher der LINKEN in Nordrhein-Westfalen, Helmut Manz, gestern zu einer Strafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Das entspricht 1500 Euro. Der prominente Kläger: Thilo Sarrazin (SPD). Manz soll den früheren Berliner Senator und Bundesbanker in einer Rede als »Arsch« bezeichnet haben. Manz entgegnete vor dem Prozess im ND-Interview, er »würde Sarrazin niemals als ›Arsch‹ verharmlosen«. Tatsächlich habe er ihn während des Protests gegen Sarrazins Auftritt beim Dortmunder Unternehmerverband als »Faschist« bezeichnet.

Das wäre wohl nicht an einem Tag zu verhandeln gewesen, vermutet Manz. So sei es ein kurzer Prozess gewesen. Die Zeugen, zwei Polizisten, hätten sich nicht an den Inhalt von Manz' Rede erinnern können, lediglich an die besagte Äußerung. Dem Wunsch des Angeklagten, Sarrazin selbst als Zeugen zu laden, wurde nicht entsprochen. Manz wollte ihn befragen, weshalb er für sich selbst in Anspruch nehme, andere Menschen auch vor einem Millionenpublikum als »Arschloch« bezeichnen zu dürfen. Die von der Verteidigung hierfür zusammengetragenen Belege seien als wahr unterstellt worden, wie es im Juristendeutsch heißt. Allerdings hätten sie bei der Urteilsfindung keine Rolle gespielt.

Einen betrübten Eindruck vermittelt Manz nicht. Er habe den Prozess mit seinem Eingangsstatement »stärker politisiert«. Darin ging es unter anderem um die »gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit«, die Sarrazin von Wissenschaftlern bescheinigt worden war. »Wir werden natürlich in Berufung gehen und weiter an Sarrazins ›Arschloch-Image‹ arbeiten, das er mit seinen eigenen Äußerungen aufbaut.«

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