Mobil gegen Vorkasse
Neue Richtlinie stärkt Rechte bei Arztbesuch im EU-Ausland
Kürzlich nahm das Europäischen Parlament die Richtlinie über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung an. Bevor jedoch ein Patient zur Behandlung ins Ausland fährt, sollte er sich gut informieren.
Mit der Richtlinie über die Gesundheitsversorgung im europäischen Ausland wird die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt, die den Anspruch auf eine ambulante Behandlung im Ausland auf Kassenkosten mehrfach bestätigte. In Zukunft muss also kein EU-Bürger mehr über den Gerichtshof gehen. Für die Krankenkassen wird es schwerer, die Übernahme von Kosten einer Auslandsbehandlung abzulehnen. In der Bundesrepublik geltende Regelungen entsprachen den EuGH-Entscheidungen im Großen und Ganzen schon – im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten.
Nach den neuen Regelungen werden auch weiterhin nur Kosten für Leistungen erstattet, die im jeweiligen Mitgliedsland dafür vorgesehen sind. Was also nicht im deutschem Kassenkatalog vermerkt ist, wird auch dann nicht übernommen, wenn der Arzt in Budapest oder Amsterdam sitzt. Fährt eine gesetzlich Versicherte zur Präimplantationsdiagnostik ins EU-Ausland, bleibt sie auf den Kos...
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