Führungszeugnis für Pfarrerkandidaten
Beschluss der evangelischen Kirche im Nordosten
Schwerin (epd/ND). Als Konsequenz aus den bundesweit bekannt gewordenen Missbrauchsfällen müssen angehende Pastoren in Mecklenburg künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Kirchenleitung begrüße die vom Oberkirchenrat getroffene Regelung, teilte die evangelische Landeskirche am Montag in Schwerin mit. In den evangelischen Landeskirchen in Deutschland gibt es bislang kein einheitliches Vorgehen.
Seit dem vergangenen Frühjahr wird von den Meldebehörden ein erweitertes Führungszeugnis denjenigen erteilt, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Es enthält über das einfache Führungszeugnis hinausgehende Eintragungen über Delikte, wie beispielsweise Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Verurteilungen wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie.
Nach Einführung des erweiterten Führungszeugnisses hatte die Arbeitsrechtliche Kommission der mecklenburgischen Landeskirche es bereits zur Voraus...
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