Was passiert mit nicht angeschnallten Fluggästen?
Reiserecht
Ein Flugkapitän darf Passagiere von Bord eines Flugzeugs weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Beschluss vom 17. Februar 2011. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse (Az. 13 U 231/09).
Das Gericht wies die Schadenersatzklage einer Reisegruppe von 146 Personen ab. Sie hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach daraufhin den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen verlangten nun Schadenersatz von der Fluggesellschaft, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten. Das OLG sah für eine Schadenersatzpflicht keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Daher sei der Flu...
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