Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 – was sollen Betroffene tun?
Ab dem Jahr 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe steuerlich abziehbar. Privat krankenversicherte Personen können den Teil ihrer Beiträge absetzen, der auf den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entfällt. Beiträge bzw. Beitragsanteile für Zusatzversicherungen, Wahlleistungen oder eine Krankengeldversicherung sind steuerlich aber nicht zu berücksichtigen.
»Die Neuregelung führt für alle Bürger zu einer spürbaren Minderung der Steuerlast«, erläutert Jörg Strötzel vom Verein Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), der auf Fehler in der Jahreslohnsteuerbescheinigung 2010 zum Nachteil von Arbeitnehmern hinweist.
Der erhöhte Abzug hat aber auch seine Tücken. »Das neue Formular Vorsorgeaufwand ist mit über 50 Abfragezeilen zu den Versicherungsbeiträgen für die Bürger kaum noch verständlich«, kritisiert Strötzel und weist darauf hin, dass auch der Aufbau der Lohnsteuerbescheinigungen...
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