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Wenn der Bauunternehmer nicht arbeiten kann

Hausbau

Die Eheleute hatten bereits einen Vertrag mit dem Bauunternehmer für ein Wohnhaus in der Tasche. Da platzte ein eingeplanter Darlehensvertrag in letzter Minute, und den Bauherrn ging das Geld aus. Deshalb legten sie das Projekt »auf Eis« und unternahmen nichts mehr. Vereinbarungsgemäß hätten die Auftraggeber für die Baugenehmigung (inklusive geprüfter bautechnischer Nachweise) sorgen sollen. Zudem...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192623.wenn-der-bauunternehmer-nicht-arbeiten-kann.html

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