»Für Mehrheiten ist das Parlament zuständig«

Deutscher Ethikrat legt geteiltes Votum zu Gentests an Embryonen vor

  • Steffen Schmidt
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Lange galten Gentests an durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryonen in Deutschland als verboten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach das nicht grundsätzlich zutrifft, setzte die Politik unter Zugzwang. Nachdem bereits mehrere Gesetzentwürfe im Bundestag auf Abstimmung warten, hat sich am Dienstag in Berlin auch der Deutsche Ethikrat zu Wort gemeldet.

Wenn der eine oder andere Bundestagsabgeordnete noch unentschlossen ist, auf welche Seite er sich in der Bundestagsdebatte um die drei Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) schlagen soll, wird die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats diese Entscheidung nicht unbedingt leichter machen. Auf reichlich 100 Seiten werden das Problem und zwei entgegengesetzte Vorschläge ausführlich erläutert. 13 der 26 Mitglieder des Ethikrats sprechen sich darin für eine begrenzte Zulassung der PID aus, 11 sind für ein generelles Verbot, ein Mitglied ist für die Zulassung für eine verbindliche Liste von Krankheiten.

Die Präimplantationsdiagnostik ist ein Verfahren, bei dem das Erbmaterial von durch künstliche Befruchtung von Eizellen hergestellten Embryonen auf genetische Abweichungen untersucht wird. Wenn eine dieser Abweichungen dafür spricht, dass der Embryo nicht zu einem lebensfähigen Kind heranwachsen kann o...


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