Keine Gnade für Stasi-Informanten
Jüngste Fälle zeigen: Inoffizielle Mitarbeiter dürfen auf Verjährung nicht hoffen
In Cottbus sorgen derzeit gleich mehrere Stasi-Fälle für Aufregung. Bekanntlich musste Ulrich Fey, Präsident der dortigen Industrie- und Handelskammer (IHK), vor einigen Wochen nach einem Fernsehbeitrag über seine frühere Stasi-Tätigkeit zurücktreten. Nun haben sich seine Söhne in einer Anzeige an die Öffentlichkeit gewandt: »Wir kämpfen um den Ruf unseres Vaters Ulrich Fey«.
Das rbb-Magazin »Klartext« hatte Feys einstige Kontakte zum DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) öffentlich gemacht. Fey habe unter dem Decknamen »Köste« jahrelang für die Stasi gespitzelt, hieß es. Der rbb fühlte sich dann auch noch verpflichtet, der Cottbuser IHK Vorhaltungen zu machen, weil sie ihrem langjährigen Präsidenten gedankt und keinerlei Genugtuung über seinen Rücktritt gezeigt habe.
Die beiden Söhne Philipp und Maciej werfen dem rbb jetzt vor, ihren Vater medial hingerichtet zu haben. Sie wollen nun Opfer hören, die Führungsoffiziere befragen und den Fall des 1974 registrierten IM »Köste« ganzheitlich beleuchten.
In einem Kommentar hat die »Lausitzer Rundschau« von »tiefen Verletzung« gesprochen, »die das DDR-System in die Seelen der Menschen gebrannt« habe. Weiter ist von einem »unglücklichen Start« des Landes Brandenburg die Rede, das von einem »Stasi-befangenen Ministerpräsidenten« Manfred Stolpe regiert gewesen sei. Der »Aufarbeitung« sei hier nicht die oberste Priorität eingeräumt worden.
Tatsächlich aber hat es kein anderes Bundesland gegeben, in dem das Verhältnis von SED, DDR, MfS und Kirche ausführlicher und vor allem öffentlicher analysiert wurde als in Brandenburg – gerade weil Ministerpräsident Stolpe jahrelang mit einschlägigen Vorwürfen konfrontiert war. Westdeutsche Politiker wie Richard von Weizsäcker und Helmut Schmidt haben im Untersuchungsausschuss für Stolpe ausgesagt.
Der Fall Fey steht nicht allein. Innenminister Dietmar Woidke (SPD) verkündete angesichts jüngster Stasi-Fälle in der Landespolizei eine schärfere Gangart und erklärte, dass er mit weiteren derartigen Fällen rechnet. Sowohl Ulrich Fey als auch der Cottbuser Polizeisprecher Berndt Fleischer haben für den DDR-Geheimdienst gearbeitet. Nun muss man Woidke die Frage stellen, wie lange er sich noch an der schier endlosen Verfolgung von ehemaligen IM beteiligen will. Warum ändern inzwischen 20 Jahre makellose Arbeit nicht das Geringste an den fatalen Folgen, die eine Entdeckung früherer Stasi-Tätigkeit für die Betroffenen und ihre Familien hat?
Christliche Begriffe wie Gnade und Barmherzigkeit sind unserer Gesellschaft nicht fremd. Das deutsche Recht schreibt Verjährungsfristen vor. Warum gilt das aber nicht für die einstigen Angehörigen und Zuträger der Stasi, die keine Straftäter waren? Die juristische Aufarbeitung endete in Brandenburg 1999. Damals hielten sich die Gerichte daran: Geheimdienstliche Tätigkeit für sich genommen ist nicht strafbar. Des Themas bemächtigten sich Journalisten und Politiker, die anders vorgehen. Ob Taten strafrechtlich nicht relevant waren, spielte für sie keine Rolle.
Dass jahrzehntelang Berichte für das Staatssicherheitsministerium angefertigt und in Archiven gestapelt wurden, war in den meisten Fällen unsinnig und ungeheuerlich. Viele dieser Berichte dienten jedoch nach 1990 einem Zweck, zu dem sie nicht aufgeschrieben wurden – zur Veröffentlichung. Nur Westdeutsche können es unterbinden, dass ihre von der Staatssicherheit notierten Aussagen über andere Menschen öffentlich gemacht werden. Das Verfahren blutet seit seiner Ingangsetzung aus enormen Widersprüchen, ganz abgesehen davon, dass alte MfS-Mitarbeiter zu Dutzenden in der Stasi-Unterlagenbehörde arbeiten dürfen, aber woanders im öffentlichen Dienst nicht zugelassen sein sollen.
Vor knapp zwei Jahren rief Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) zur Versöhnung auf. Er ließ durchblicken, dass die bundesdeutsche Demokratie den MfS-Mitarbeitern doch nicht nach 20 Jahren noch länger verweigern könne, was sie einst sogar SS-Leuten anbot: Versöhnung. Eine Welle von Wut und Hass stürzte auf Platzeck ein. Er hat seinen Aufruf nicht wiederholt.
Die Grundlage dafür, Leute wie Fleischer aus dem Amt zu jagen: Sie haben vermutlich gelogen. Aber nach deutschem Recht muss sich niemand selbst belasten. Jeder darf die Aussage verweigern, wenn er sich damit schaden würde. 1990 – in einer Situation des Rette sich wer kann – haben Menschen vielleicht gelogen, um den befürchteten Sturz ins berufliche Nichts zu verhindern, ihren Familien die Abhängigkeit von Sozialhilfe zu ersparen.
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