Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger

Einstweilige Verfügung gegen Westlotto in Nordrhein-Westfalen

Berlin, 10. März (AFP) - Die Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen dürfen an Hartz-IV-Empfänger ab sofort keine Sportwetten mehr verkaufen. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht Westlotto bei Zuwiderhandlungen für jeden einzelnen Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, berichteten am Donnerstag übereinstimmend die "Westdeutsche Zeitung" und "Welt online". Westlo...

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