Hartz-IV-Betroffene dürfen nicht mehr tippen

Nordrhein-Westfalen: Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln verbietet Sportwetten

Die Westdeutsche Lotterie darf vorerst keine Sportwetten mehr an Hartz-IV-Betroffene verkaufen. Westlotto und Annahmestellen sind ratlos, wie sie das Verbot umsetzen sollen.

Köln (ND-Nowak/Agenturen). »Ich bin Hartz IV und habe bis 2009 Lotto gespielt, ab Samstag werde ich wieder Lottoscheine ausfüllen und abgeben.« Solche Erklärungen finden sich zurzeit in größerer Zahl auf der Internetpräsenz des Erwerbslosenforums Deutschland (ELO). Unter dem Titel »Ich habe Westlotto gespielt und bin Hartz IV« können sich dort seit dem 9. März Erwerbslose als Lottospieler outen.

Damit reagiert das ELO-Forum auf eine einstweilige Verfügung des Kölner Landgerichts. Laut Medienberichten hatte das Gericht der Westdeutschen Lotterie GmbH vorerst verboten, Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen. Tatsächlich bezieht sich das Verbot jedoch auf das staatliche Sportwetten-Angebot Oddset, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag klarstellte.

Westlotto kündigte sofortigen Widerspruch gegen diese Entscheidung an, die zu einer Verunsicherung bei den Lotto-Verkaufsstellen geführt habe. »Ich weiß nicht, wie Mitarbeiter ...


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