Moratorium – geht das denn?
Die Umsetzung der befristeten AKW-Abschaltungen könnte schwierig werden
Nach einem am Dienstag von der Bundesregierung und den betroffenen Ländern gefassten Beschluss werden alle Meiler vorübergehend stillgelegt, die vor Ende 1980 ans Netz gegangen sind. Unklar ist, ob für das Atom-Moratorium Gesetze geändert werden müssen.
Im Rahmen des dreimonatigen Moratoriums für die Verlängerung der AKW-Laufzeiten will die Bundesregierung sieben alte Reaktoren vorübergehend vom Netz nehmen. Die jüngeren Meiler bleiben bei den angekündigten Inspektionen in Betrieb. Während das der Opposition und vor allem der Anti-Atom-Bewegung nicht weit genug geht, kündigen Stromkonzerne Widerstand gegen die Abschaltung der abgeschriebenen und deshalb betriebswirtschaftlich äußerst lukrativen Anlagen an. Völlig unklar bleibt vorerst, wie die Maßnahme politisch und juristisch umgesetzt werden kann. Bei den sieben AKW, die befristet ausgeknipst werden sollen, handelt es sich um Biblis A und B in Hessen, Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 in Baden-Württemberg, Brunsbüttel in Schleswig-Holstein, Isar 1 in Bayern sowie Unterweser in Niedersachsen.
Zumindest der Meiler Neckarwestheim, dessen Stromkontingent nach dem rot-grünen Ausstiegsbeschluss vom Jahr 2000 erschöpft ist, könnte da...
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