BGH stellt Glücksspielmonopol nicht in Frage

Verhandlung beschränkte sich auf Prüfung des Verbots von Internetangeboten

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatten sich private Wettanbieter große Hoffnungen gemacht: Das staatliche Glücksspielmonopol schien zu kippen. Nun gab es einen Dämpfer: Der BGH beschränkte sich zunächst auf Detailfragen.

Karlsruhe (dpa/ND). Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt das deutsche Glücksspielmonopol trotz europarechtlicher Bedenken nicht grundsätzlich in Frage. Dies wurde am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung zu Sportwetten im Internet deutlich. Der Erste Senat des BGH konzentrierte sich auf die Frage, ob das absolute Verbot aufrechterhalten werden kann. Ob hingegen das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten an sich mit dem Europarecht vereinbar ist, klammerten die Richter aus. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, wurde noch nicht beka...


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