Freiwillige Steuergleichheit

DGB kritisiert Vorschlag der EU-Kommission zur Körperschaftssteuer

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

27 Staaten, 27 Steuersysteme: Die EU-Kommission möchte, dass zumindest die Körperschaftssteuer künftig einheitlich berechnet wird. Ein Gesetzesvorschlag aus Brüssel sieht vor, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen nicht mehr für jedes einzelne Land nach jeweils unterschiedlichen Regeln ihre Gewinne ermitteln. Allerdings freiwillig.

In dieser Freiwilligkeit sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen Knackpunkt. Das sei »falsch«, kritisiert Mehrdad Payandeh, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik im DGB. Nur Konzerne, die sich steuerliche Vorteile erhofften, würden den neuen EU-Standard nutzen, wodurch auch »die Gefahr des Steuerdumpings entstünde.« Das könnte auch in Deutschland zu Mindereinnahmen aus der Körperschaftsteuer führen, die etwa die Hälfte aller Unternehmenssteuern ausmacht.

Der litauische EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesvorschlag für eine einheitliche Bemessungsgrundlage der Gewinne in Brüssel vorgestellt. Bereits 2001 war eine entsprechende Initiative von der EU-Kommission gestartet worden. Doch dann hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy die überfällige Harmonisierung des Steuerrechts als Thema in den »Pakt für den Euro« eingebunden. Der Pak...


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