Die Unterhaltsabänderungsklage

Juristische Begriffe erklärt

Vor einer Woche sind wir an dieser Stelle auf das Gewaltschutzgesetz eingegangen. Heute geht es um die Unterhaltsabänderungsklage.

Liegt ein Urteil oder eine Urkunde eines Notars oder des Jugendamtes zur Zahlung von Unterhalt vor und ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen oder die des Unterhaltsberechtigten maßgeblich und dauerhaft, so kann der Titel durch eine Unterhaltsabänderungsklage abgeändert werden. Dies betrifft meist den Fall einer eingetretenen Arbeitslosigkeit, gegebenenfalls aber auch den Fall, dass eine Rente bezogen wird.

Bei minderjährigen Kindern ist zu beachten, dass ein Unterhaltsverpflichteter eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, das heißt, er ist verpflichtet, alles ihm mögliche zu unternehmen, um sein bisheriges Einkommen zu erzielen und einer bisherigen Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

Für den Fall, dass Arbeitslosigkeit entsteht, sind insofern Erwerbsbemühungen nachzuweisen, und zwar in nich...


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