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Ein Ärgernis für viele, die eine weitere Unterkunft besitzen – auch für Studenten am Studienort
Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer ist ein Ärgernis für viele, die neben ihrer Hauptwohnung aus diversen privaten Gründen eine weitere Unterkunft besitzen, so auch für Studenten, die neben einem Wohnsitz, meist noch bei ihren Eltern, einen weiteren am Studienort haben. Auch jene sind hierfür zweitwohnungssteuerpflichtig, wie das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2009 bekräftigte (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 200, Az. 9 Az. 9 C 7/08).
Ein besonderer Aufwand Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine sogenannte örtliche Aufwandssteuer, die an den Aufwand anknüpft, der der persönlichen Lebensführung dient und über das hinausgeht, was zur gewöhnlichen Lebensführung erforderlich ist. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung neben d...
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