Ab wann zählt ein neuer Balkon zur Wohnfläche?
LLeserfrage zum Balkonanbau
Darf ein neu angebauter Balkon bei einem laufenden Mietverhältnis der Wohnfläche hinzugerechnet werden, nachdem im Mietvertrag eine Wohnfläche vereinbart worden ist? Gibt es dazu gesetzliche Bestimmungen?
Fritz P., Berlin
Von dem Zeitpunkt an, an dem ein neu angebauter Balkon tatsächlich benutzbar wird, kann er der Wohnfläche hinzugerechnet werden. Nach der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen »Wohnflächenverordnung« ist ein Balkon »in der Regel« allerdings nur zu einem Viertel seiner Fläche, höchstens jedoch zur Hälfte der Wohnungsfläche hinzurechnen.
»In der Regel« heißt, dass es es sich um einen üblichen Balkon handelt, wie er örtlich ganz normal ist. Nach der zuvor geltenden II. Berechnungsverordnung durfte ein Balkon eindeutiger bis zur Hälfte seiner Fläche hinzugerechnet werden. Das ist nur noch als Ausnahme von der Regel möglich. Dabei müsste es schon ein außergewöhnlich guter B...
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