Von den Gefahren am Arbeitsplatz, der Anerkennung einer Berufskrankheit und einer unzulässigen Kündigung
Urteile zum Arbeitsschutz im Betrieb
Der Schutz vor Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen ist in allen Betrieben ein wichtiges Thema. Denn kranke Mitarbeiter kosten Geld. Wird deutlich, dass es den Chef nicht schert, ob der eine oder andere sich mal bei der Arbeit verletzt, hat dies auch negative Auswirkungen auf die Motivation der Arbeitnehmer. Und: Die Kosten für die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung werden auch vom Betrieb mitgetragen. Es gibt also einige gute Gründe, das Thema Arbeitssicherheit nicht zu vernachlässigen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt dazu einige einschlägige Gerichtsurteile vor.
Fall 1Arbeitgeber muss Gefahrenpotenzial abschätzen
Ein Arbeitnehmer hatte die Aufgabe, den Fußboden einer Gießerei von Sand zu befreien und diesen zu entsorgen. Seine Ausrüstung bestand aus Schutzhelm, Staubmaske, Ohrenschützern und Sicherheitsschuhen. Der Arbeitsplatz war von einem Sicherheitsingenieur bewertet worden.
Der Arbeitnehmer forderte nun jedoch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten Kriterien durch den Arbeitgeber oder hilfsweise die Ausübung des sogenannten Initiativrechts des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, um eine mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung zu erreichen.
Vor dem Bundesarbeitsgericht kam der Kläger jedoch mit seinen Forderungen nicht durch. Die Richter betonten zwar, dass der Arbeitnehmer nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes einen Anspruch auf eine Beurteilung der Gefahren an seinem Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber habe. Der Arbeitgeber habe aber großen Handlungssp...
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