Deutsche Bank muss Schaden ersetzen
Bundesgerichtshof entschied in wichtigem Zins-Swap-Verfahren zugunsten des Kunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag die Deutsche Bank zur Zahlung einer Entschädigung von rund 540 000 Euro an einen mittelständischen Kunden verpflichtet. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Der Fall liegt rund sechs Jahre zurück. Anfang 2005 hatte die Deutsche Bank dem Hygienebedarfshersteller Ille ein Zins-Swap-Geschäft angeboten; bei einem solchen Derivat tauschen die Vertragspartner Zinszahlungen. Laut dem »CMS-Spread-Ladder-Swap«- Vertrag sollte die Deutsche Bank ihrem Kunden über die Laufzeit von fünf Jahren jährlich einen festen Vier-Prozent-Zins von dem Bezugsbetrag von 2 Millionen Euro bezahlen. Der Mittelständler musste im Gegenzug einen variablen Zinssatz entrichten, der umso niedriger ausfiel, je größer der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Zinssatz von zwei- und zehnjährigen Anleihen in der EU war. Es handelte sich also um eine Wette auf die künftige Zinsentwicklung. Letztere fiel für den Mittelständler aber derart ungünstig aus, dass der Vertrag Anfang 2007 gegen Zahlung eines Ausgleichsbeitrages von rund einer halben Million Euro vorzeitig aufgelöst wurde. Ille wollte es dabei aber nicht bewenden l...
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