Kein Schutz vor Lohndumping

Die »Schlecker-Klausel« gegen den Missbrauch bei Leiharbeit verfehlt ihr Ziel

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Was bringt das neue Gesetz gegen den Missbrauch der Zeitarbeit? Nicht viel. Nach der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Montag ist klar: Die Regelungen sind unzureichend und gehen am Kern des Problems vorbei.

Der Fall Schlecker schlug 2009 hohe Wellen: Der Drogerie-Discounter hatte eine scheinbar elegante Lösung gefunden, die eigenen Festangestellten loszuwerden. Die Betroffenen wurden entlassen und danach über eine Zeitarbeitsfirma wieder angestellt – als schlechter bezahlte und jederzeit kündbare Leiharbeitskräfte. Diese skandalöse Praxis rief schließlich sogar das Bundesarbeitsministerium auf den Plan. Ressortleiterin Ursula von der Leyen versprach Anfang 2010, den Missbrauch bei der Zeitarbeit unterbinden zu wollen. Nun ist der Gesetzentwurf fertig. Demnach soll ein Angestellter, der entlassen wird und innerhalb der nächsten sechs Monate wieder in seinem alten Betrieb anfängt, das gleiche Gehalt (Equal Pay) wie ein Festangestellter erhalten. Diese »Drehtürklausel« soll dem Outsourcing à la Schlecker einen Riegel vorschieben.

Am kommenden Freitag beschäftigt sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit diesem »Ersten Gesetz z...


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