Rechtswidrig

Sendemast

Ein 25 Meter hoher Bahnfunkmast darf neben einem Wohnhaus nur dann genehmigt werden, wenn zuvor alternative Standorte geprüft worden sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Es gab der Klage von Hauseigentümern r...


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