Modernisierung ohne vorherige Ankündigung?
BGH-Urteil
Am 2. März 2011 erhöhte der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Vermietern. Sie dürfen nach Modernisierungsarbeiten die üblichen Mieterhöhungen (elf Prozent Aufschlag auf die Jahresmiete) auch dann verlangen, wenn sie den Mietern die Arbeiten zuvor nicht angekündigt haben (BGH, Az. VIII 164/10).
Das Urteil widerspricht damit dem § 554 BGB, der in Abs. 3, Satz 1 ausdrücklich bestimmt, dass Vermieter bei beabsichtigten und anstehenden Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vor Beginn der Maßnahmen deren Art sowie den vo...
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