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Kein Wechsel zurück in die Gesetzliche
Krankenkasse
Ein privat versicherter Student kann während der Hochschulausbildung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Er sei für die Dauer des Studiums unwiderruflich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, heißt es in einem Urteil des Sozialgerichts Trier (Az. S 5 KR 119/10).
Nach Auffassung des Gerichts gilt dies auch, wenn der Student sein Studienfach wechselt und ein neues Studium beginnt. Das Gericht wies damit die Klage eines Studenten ab, der sich dagegen gewandt hatte, dass die gesetzliche Krankenversicherung ihn nicht in die studentische Pflichtversicherung aufnehmen wollte. Der Student war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und deshalb von der...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/194291.kein-wechsel-zurueck-in-die-gesetzliche.html
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