Karlsruher Urteil zu Sitzblockaden
Verfassungsrichter: Abwägen zwischen Grundrecht und Nötigung
Karlsruhe (dpa/ND). Sitzblockaden können vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein. In diesen Fällen sind sie nicht als Nötigung strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss und hob die strafrechtliche Verurteilung eines Demonstranten auf. Der Mann hatte mit anderen Aktivisten gegen den Irakkrieg protestiert und die Zufahrt zum US-Luftwaffenstützpunkt Rhein Main in Frankfurt blockiert (Az. 1 BvR 388/05).
Bei der Blockadeaktion handele es sich zwar im Rechtssinn um Gewaltausübung, entschied das Geric...
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