Hartz IV ist neu, aber kaum besser
Nicht nur Regelsätze spotten realem Bedarf – ehrenamtliche Arbeit kann Engagierte künftig sogar teurer kommen
Am Dienstag ist die lange umstrittene Hartz-IV-Reform in Kraft getreten. Umgehend wird allerorten über das Glück der Leistungsempfänger berichtet, durch die Nachzahlung von je fünf Euro pro Monat seit Jahresbeginn unvermittelt über eine Summe von zusätzlich 20 Euro zu verfügen und Sonderleistungen aus dem Bildungspaket beantragen zu können. Doch die Regelsätze bleiben nach Überzeugung vieler Verbände und Vereine, nach Meinung der Linkspartei oder von Teilen der Grünen und der SPD und sowieso nach dem Empfinden wohl der meisten Betroffenen unter dem Niveau des Limits, das das Bundesverfassungsgericht für angemessen halten würde. Eine weitere Klage in Karlsruhe, um dies notfalls höchstrichterlich feststellen zu lassen, ist auf dem Weg – die Klägerin wird von der LINKEN in ihrem Bemühen unterstützt. Eine von deren Fraktion im Bundestag angestrebte Organklage ist allerdings bisher nicht weiter gediehen. Hierzu fehlt weiterhin die Unterstützung einer ausreichenden Zahl von Abgeordneten der Grünen und der SPD, obwohl die Grünen die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat über die Hartz-IV-Reform zuletzt mit genau dem Hinweis auf ihre verfassungsrechtlichen Bedenken verlassen hatten.
Außer an der Höhe des Regelsatzes macht die Linksfraktion im Bundestag ihre Kritik an Verschlechterungen fest, die sie gegenüber dem bisher geltenden Recht ausgemacht hat. So sei eine Verschärfung der Sanktionen gegen die Betroffenen absehbar, denn im Gesetzespaket ist festgelegt, dass künftig auf eine eine sogenannte schriftliche Rechtsfolgenbelehrung verzichtet wird. Diese hatte den Betroffenen die Gelegenheit zum Widerspruch eröffnet. Für die Verwaltung wird das Sanktionieren nun leichter. Weiterer Kritikpunkt ist die Ermächtigung der Kommunen zur willkürlichen Bestimmung, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und nicht überschritten werden dürfen. Sogar eine Pauschalierung der Leistungen für Unterkunft soll möglich sein.
Insbesondere die Behauptung, die neuen Gesetzesregelungen seien eine zusätzliche Belastung des Haushaltes, findet die Kritik der LINKEN. Denn die aufgewendeten 626 Millionen Euro sind nahezu durch Einsparung bei den Betroffenen selbst »erwirtschaftet« worden – durch Streichung des Elterngeldes für Hartz IV-Betroffene.
Auch die Behauptung, dass Langzeitarbeitslose durch Hartz IV an gesellschaftlich nützliche Arbeit herangeführt werden sollen, entspricht nicht der Wahrheit, wie die Linksabgeordneten Matthias Birkwald, Katja Kipping und Michael Leutert den Antworten auf Fragen entnahmen, die sie an die Bundesregierung gestellt hatten. Denn ausgerechnet ehrenamtlich tätige Hartz-IV-Berechtigte, die ein Erwerbseinkommen haben, müssen ab dem 1. April finanzielle Kürzungen gewärtigen. Vorgesehen ist, Aufwandsentschädigungen etwa für Übungsleiter, aber auch für ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker auf neue Weise – und zum Nachteil der Betroffenen – anzurechnen. Ehrenamtliches Engagement wird auf diese Weise bestraft, monieren die drei Abgeordneten.
Worauf Anspruch besteht
- 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher erhalten am heutigen Donnerstag den erhöhten Regelsatz von 364 Euro sowie die Nachzahlung von 15 Euro. Rückwirkend werden Kosten für Nachhilfe, Musikschule, Sport, Schulmittagessen oder Klassenausflüge anteilig übernommen.
- Kinder erhalten einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita. Die Eltern müssen einen Anteil von einem Euro übernehmen. Kosten für Nachhilfe werden erstattet, wenn das Lernziel in Gefahr ist. Die Schule muss den Bedarf bestätigen.
- Für Sportvereine und Musikschulen wird ein monatlicher Beitrag von bis zu zehn Euro übernommen. Für Schulmaterialien erhalten bedürftige Familien zum Schuljahresbeginn 70 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 30 Euro. Auch für eintägige Klassenausflüge kann die Kostenübernahme beantragt werden. Bei weiten Schulwegen können auch die Kosten für die Fahrkarten erstattet werden.
- Antragsteller sollen sich an die Jobcenter wenden, dort sei zumindest zu erfahren, wo die Anträge zu stellen sind. Rückwirkende Leistungserstattungen müssen bis zum 30. April gestellt werden.
- Der Antrag auf rückwirkende Bewilligung von Bildungs- und Teilhabeleistungen muss bis 30. April gestellt sein. (epd/dpa)
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