Flüchtlinge dürfen sich freier bewegen
Residenzpflicht fällt auch in Schleswig-Holstein weg
Schleswig-Holstein wird den im Land untergebrachten Asylbewerbern künftig mehr Freiheit zugestehen. Die sogenannte Residenzpflicht, die Flüchtlingen untersagte, den Kreis oder die kreisfreie Stadt, wo sie sich von Amts wegen aufhalten mussten, zu verlassen, wird verschwinden. Flüchtlinge dürfen sich demnach künftig dort aufhalten, wo sie wollen – zumindest innerhalb des Bundeslandes. Das beschloss am Donnerstag der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages, nachdem der parteilose Integrationsminister Emil Schmalfuß den Parlamentariern eine entsprechende Verordnung präsentiert hatte. Jetzt fehlt nur noch das grüne Licht aus dem Kabinett, was aber eine reine Formsache darstellt. Zudem wird es wohl aus dem Mi...
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