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FDP-Politiker droht mit Klage gegen Zulagen
Einem Urteil nach sollen nur Landtagspräsident, Vizepräsident und Fraktionschefs mehr Geld bekommen
In der FDP-Landtagsfraktion wird über Zulagen für Abgeordnete gestritten. Der frühere Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Goetz macht seinen Fraktionskollegen jene Zulagen streitig, die sie als Funktionsträger bekommen. Notfalls will er Klage einreichen. Er beruft sich auf ein umstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000, demzufolge solche Zulagen nur für wenige und herausgehobene Funktionsträger zulässig sind, um eine Trennung in Abgeordnete erster und zweiter Klasse zu unterbinden. Neben dem aktuellen Fraktionsvorsitzenden Andreas Büttner erhalten auch sein Stellvertreter Raimund Tomczak und die Parlamentarische Geschäftsführerin Marion Vogdt Zulagen. Bei Fraktionsvorsitzenden sind die Zulagen nicht umstritten. Ihnen verdoppelt der Landtag die Diäten.
Die Frage der Zulagen könne nur in Verbindung mit der ohnehin anstehenden Reform des Abgeordnetengesetzes geklärt werden, erläutert Sprecher Lorenz Becker die Mehrheitsmeinung in der FDP-Fraktion. Voraussichtlich im Herbst 2011 wird das Landtagspräsidium einen Vorschlag zur Reform der Abgeordnetenversorgung vorlegen. Die FDP dürfe dieser Reform nicht vorgreifen. Sollte Goetz gegen die Zulagen gerichtlich vorgehen, dann täte er es gegen die Zusage von Zulagen, die er einst als Fraktionsvorsitzender selbst gegeben hatte. Goetz äußerte, dass er vor dem Einreichen seiner Klage auf einen Vorschlag des Präsidiums warten wolle.
Das Verfassungsgericht hat Sonderzahlungen lediglich für den Landtagspräsidenten, den Vizepräsidenten und die Fraktionschefs gestattet. Im Potsdamer Landtag ist es darüber hinaus seit 1990 Praxis, die Parlamentarischen Geschäftsführer und Vizefraktionschefs mit erhöhten Diäten auszustatten. Bei der CDU fließt mehr Geld auch an die Arbeitskreisleiter. Diese Zulagen werden mit einem erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand begründet.
Grünen-Fraktionschef Axel Vogel lobte Goetz für die Ankündigung, notfalls gegen die eigene Fraktion zu klagen. Das sei ein »mutiger Schritt«. Goetz könne damit Rechtsgeschichte schreiben. Klageberechtigt sei nur ein Abgeordneter einer Fraktion, in der die vom Verfassungsgericht als nicht grundgesetzkonform bewerteten Zulagen ausgezahlt werden, erklärte Vogel. Die Grünen-Fraktion ist die einzige im Brandenburger Landtag, die keine Zulagen an Abgeordnete mit besonderen Funktionen zahlt. Sie hat Anfang Januar den Landtagspräsidenten aufgefordert, die Zahlungen sofort zu unterbinden und von den Fraktionen beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 zu viel bezahlte Zuschüsse zurückzufordern.
Mitte Januar hatte sich eine Mehrheit im Landtagspräsidium für die Beibehaltung der Zulagen ausgesprochen. SPD, LINKE, CDU und FDP haben jedoch entschieden, Besitzstände nicht anzutasten und es vorerst bei den bisherigen Gepflogenheiten zu belassen.
Unter dem Eindruck des Gerichtsurteils allerdings verständigte sich das Präsidium darauf, bis Ende des Jahres eine Neuregelung der Diätenzahlung vorzulegen. Stützen will es sich dabei auf die Vorschläge einer unabhängigen Kommission, die seit Ende 2009 vorliegen. Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) zeigte sich überzeugt davon, dass eine »einvernehmliche Lösung« gefunden werden könne. Wie Fraktionen mit den ihnen zustehenden Geldern umgehen, müsse weiter ihre Sache bleiben.
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