Haftung des Luftfahrtunternehmens beim Verlust des Reisegepäcks
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Reisenden beim Verlust von Reisegepäck bei einer Flugreise gestärkt und den Ersatzanspruch nach den Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (MÜ) bestätigt.
Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann von der Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. März 2011 (Az. X ZR 99/10).
Die Klägerin verlangte von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht Schadensersatz für den Verlust von Reisegepäck. Sie war am 31. August 2008 mit einem von der Beklagten durchgeführten Flug zusammen mit ihrem Lebensgefährten von Frankfurt am Main nach Malaga geflogen. Dabei ging die von der Klägerin als Reisegepäck aufgegebene Golfreisetasche verloren. Nach dem Vortrag der Klägerin befand sich in de...
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