Ansprüche der Eltern gestärkt

Kindergeld

Nach einem Gerichtsurteil dürfen mehr Eltern volljähriger Kinder, die bereits eigenes Geld verdienen, auf Kindergeld hoffen. Ist der Nachwuchs bei den Eltern mitversichert, muss dies ebenfalls für die Berechnung der Freigrenze berücksichtigt werden, entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 4 K 10218/06 B).

Die Richter in Cottbus stellten damit klar, dass sich der Kindergeldanspruch nach der Belastung der Eltern richtet. Letztlich mache es beim Unterhalt keinen Unterschied, ob der Beitrag für eine Krankenversicherung vom Konto der Eltern abgezogen wird oder ob sie den Betrag den zur Verfügung stellten, hieß es in einer Mitte...


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