Sozialversicherung – wer zahlt was?

Jobben im Studium – 1. Teil

Jobben im Studium – in einer vierteiligen Serie zu Beginn des Sommersemesters wird unser Autor JOACHIM HOLSTEIN, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Universität Hamburg, die wichtigsten neuen und alten Regelungen vorstellen, die berufstätige Studierende beachten müssen. Heute im ersten Teil geht es um die Sozialversicherung.

Wer gezwungen ist, das Studium zumindest teilweise durch Erwerbstätigkeit zu finanzieren, muss als erstes seinen Status bei der Sozialversicherung klären. Der gesetzliche Normalfall geht von Studierenden aus, die noch keine 25 Jahre alt sind und keine oder nur geringe eigene Einnahmen aus Erwerbstätigkeit erzielen. Sie sind bei den Eltern oder beim Ehegatten kostenfrei mitversichert, falls sie maximal 365 Euro (beim Minijob bis zu 400 Euro) pro Monat verdienen.

Arbeitszeit begrenzt

Wer die Alters- oder Einnahmegrenze überschreitet, muss sich selbst kranken- und pflegeversichern. Das geht bei allen Kassen zum Einheitsbeitrag der »Krankenversicherung der Studenten« von derzeit rund 74 Euro pro Monat. BAfG-Empfänger erhalten dafür einen Zuschuss.

Wer diesen Beitrag zahlt, darf beliebig viel verdienen. Nur die Arbeitszeit ist nach oben auf 20 Stunden pro Woche begrenzt. Gemessen wird aber nur während der Vorlesungszeit und auch n...


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