Hebelt neues Wasserrecht den Bestandsschutz aus?

Leserfrage zur Abwasserentsorgung in Kleingartenanlage

Ich habe eine Laube in einer Kleingartenanlage. Für das anfallende Abwasser habe ich eine Drei-Kammer-Abwasseranlage, die den zur Zeit der Errichtung vor der Wende geltenden TGL und anderen Vorschriften entsprach. Nunmehr wird durch eine Allgemeinverfügung des OB der Stadt Rostock gefordert, die Einleitung von Abwasser in das Grundwasser oder Oberflächenwasser aus Abwasseranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, bis 31. Dezember 2013 einzustellen. Stattdessen soll das Abwasser in dichten abflusslosen Abwassersammelgruben aufgefangen werden, sofern kein Anschluss an das öffentliche Schmutzwassernetz erfolgt ist.

Kann der durch § 20 a BKleingG gegebene Bestandsschutz unter Berufung auf das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 bzw. das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 23. Februar 2010 ausgehebelt werden?
Heinz P., Rostock

Aus den verschiedenen G...



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