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Hässliche Regelung
Mit dem am 5. April veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März 2011 wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zurückgewiesen. Lapidar kommt das BVerfG zu dem Ergebnis, dass »dem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehepartner grundsätzlich Anstrengungen zumutbar sind, die familiäre Einheit durch Besuche oder … nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen«. Es sei ein »angemessener Interessenausgleich« zwischen öffentlichen und privaten Interessen, wenn einem hier fest integrierten Menschen zugemutet wird, seine gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz und seinen sicheren Aufenthalt aufzugeben und auszuwandern. Auch dann, wenn sein Ehepartner unverschuldet nicht dazu in der Lage ist, das geforderte Sprachniveau zu erwerben. ...
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