Rechtsauskunft: Welche finanziellen Hilfen bestehen für Mandanten?
Mandanten sind oft nicht ausreichend darüber informiert, dass sie, wenn sie wirtschaftlich schlecht gestellt sind, über die Justizkasse finanzielle Unterstützung für Kosten anwaltlicher und gerichtlicher Tätigkeit beantragen können. In gerichtlichen Verfahren wird das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe genannt. Nachfolgend geht die Rechtsanwältin UTE MALINOWSKI aus Berlin näher darauf ein.
Beratungshilfe: Um diese zu erlangen, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag kann persönlich und mündlich durch Vorsprache bei dem für den eigenen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Vorzulegen bei Beantragung ist zumindest ein aktueller Kontoauszug, eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung bzw. ein Bescheid der Behörde, die anderweitige Leistung gewährt sowie Nachweise bezüglich der Wohnkosten. Über den Antrag wird durch das Gericht sofort entschieden. Bei Bewilligung wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe sofort ausgestellt und übergeben. Dieser ist vor/bei Mandatierung eines Rechtsanwaltes diesem zu übergeben – bei Zahlung einer notwendigen Selbstbeteiligung von 10 Euro.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe: Beides betrifft die an...
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