Anzeigepflicht des Mieters
Wohnungsmangel
Was oft nicht bekannt ist: Der Paragraf 536c des BGB verpflichtet Mieter grundsätzlich, unverzüglich immer dann eine Mängelanzeige an den Vermieter vorzunehmen, wenn ein Mangel an der Mietsache aufgetreten ist.
Unterlässt der Mieter in solchen Fällen die Anzeige, kann er unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet werden. Die Mängelanzeige ist auch die Voraussetzung für eine Mietminderung, die durch einen Mangel gerechtfertigt wäre. Allerdings muss der Mieter nur solche Mängel melden, von d...
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