Mit angezogener Handbremse zur Inklusion

Gemeinsamer Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten nach wie vor die Ausnahme

  • Guido Sprügel
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Vor rund drei Jahren trat die UN-Konventin über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft, zwei Jahre später verpflichtete sich auch Deutschland, die Eingliederung von Behinderten u. a. im Bildungssystem zu verbessern. Mit Spannung wird der erste Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der Konvention erwartet. Elterninitiativen und Sozialverbände stellen den bisherigen Bemühungen zur Inklusion behinderter Menschen ein Armutszeugnis aus.

Gemeinsam oder getrennt?
Gemeinsam oder getrennt?

Es ist so eine Sache mit den UN-Konventionen – vor allem, wenn diese die Rechte von benachteiligten oder unterprivilegierten Gruppen von Menschen betreffen und mit finanziellen Aufwendungen für die jeweiligen Staaten verbunden sind. Die Reaktionen sind dann oft ähnlich. Da wird gerne der Inhalt der Konvention so ausgelegt, dass es in die eigene Politik passt, oder man versucht, die Umsetzung der Konvention zu verschleppen. Die UN-Konvention über die Kinderrechte hat Deutschland z.B. bereits vor 20 Jahren ratifiziert, eingelöst wurden die hehren Versprechen bis heute nicht. Und auch bei der jüngsten von Deutschland ratifizierten Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung droht dieses Szenario.

Seit nunmehr genau zwei Jahren hat sich die Bundesrepublik durch die Ratifizierung der Behinderterechtskonvention (BRK) dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um behinderten Menschen in Deutschland eine »volle Teilhabe an der G...


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