Ein bisschen unlautere Wahlwerbung
Bundestagspräsident verhängt Strafe von 11 000 Euro gegen die Saar-CDU
Berlin/Saarbrücken (dpa/ND). Die CDU kommt glimpflich davon: Wegen unlauterer Wahlwerbung an der Saar muss sie gut 11 000 Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Die Bundestagsverwaltung sieht in nur einer Anzeige der früheren saarländischen CDU-Alleinregierung vor der Wahl 2009 einen Verstoß gegen das Parteiengesetz, wie sie am Mittwoch in Berlin mitteilte.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte die gesamte Anzeigenserie »Der Ministerpräsident informiert« sowie eine Broschüre zum Thema Innere Sicherheit und ein Schreiben des Ministerpräsidenten an die Landesbediensteten im Juli vergangenen Jahres als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates gewertet. Der Bundestag sieht dagegen außer in einer der Anzeigen keine zu ahndende »ausdrückliche Parteienwerbemaßnahme«.
Die Landtagsopposition hatte nach dem Richterspruch die CDU aufgefordert, die dafür entstandenen Kosten, die sie auf insgesamt 100 000 Euro geschätzt hatte, zu erstatten und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eingeschaltet. Die Bundestagsverwaltung monierte die Anzeige mit der Überschrift »Die Landtagswahl und die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit stellen das Saarland in den Fokus der Öffentlichkeit«. Darin habe sich der Ministerpräsident an die Bürger gewandt: »Am 30. August wählen Sie einen neuen Landtag. Von ihrer Entscheidung wird es abhängen, ob die seit 1999 geführte CDU-Landesregierung ihre Arbeit weiterführen kann.« Dies verstoße gegen das Parteiengesetz. Die Strafe für die CDU beträgt mit 11 045,58 Euro das Dreifache des ermittelten Wertes der Anzeige.
Die Saar-CDU hatte bei der Wahl am 30. August 2009 ihre absolute Mehrheit verloren. Sie regiert inzwischen mit FDP und Grünen.
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