Rassistische Beleidigung ohne Folgen?

Kritik an Urteil des Arbeitsgerichts Hannover

Das Arbeitsgerichts Hannover erklärte die Kündigung des Mitarbeiters der Hannoveraner Baufirma Renziehausen für unwirksam, der Kollegen rassisch beleidigt und sie als Kanaken und Russenschweine beschimpft hatte. Türkische Mitarbeiter hat er als Ölaugen bezeichnet. Nur mit diesem Fall hatten sich die Arbeitsrichter zu befassen und sahen keinen Kündigungsgrund. So war einem Schöffen der Begriff Ölaugen nicht als rassistische Beleidigung bekannt.

Das kürzlich veröffentlichte Urteil von Ende März stößt auf Kritik von vielen Seiten. »Der Ton im Baugewerbe ist zwar rauer als etwa in einem Versicherungsbüro. Aber nichtsdestotrotz darf eine Schwelle nicht überschritten werden«, betonte die Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersa...


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