Jedem Bachelor seinen Master

GEW fordert vom Bund gesetzliche Garantien für einen freien Studienzugang

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag aufgefordert, den freien Zugang zum Masterstudium gesetzlich zu garantieren. Dazu legte die GEW gestern eine Studie vor.

»Der Bund ist nach Maßgabe des Grundgesetzes berechtigt, den freien Zugang zum Masterstudium gesetzlich zu regeln. Seine Gesetzgebungskompetenz für Hochschulzulassung und -abschlüsse schließen auch den Zugang zu einem Masterstudiengang ein«, lautet das Fazit des auf Bildungsfragen spezialisierten Münsteraner Rechtsanwalts Wilhelm Achelpöhler, der das Gutachten verfasst hat. Der Jurist stützt sich auf Artikel 74, Abs. 1 Nr. 33 des Grundgesetzes, nach dem der Bund über die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Hochschulabschlüsse und der Hochschulzulassung verfügt. Der Bund kann Länder und Hochschulen zu einem wirksamen Verfahren zur Vergabe der Masterstudienplätze auffordern. Zudem besitze der Bund die Kompetenz zur Regelung der für die Aufnahme des Studiums erforderlichen Qualifikation der Bewerber.

Für das für Hochschulpolitik verantwor...


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