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Fraktionsstärke nicht mehr vorgeschrieben
Von Marion van der Kraats, dpa
Das Land Brandenburg darf den Kommunen nicht die Fraktionsstärke in ihren Parlamenten vorschreiben. Das entschied das Landesverfassungsgericht am Freitag. Es erklärte eine Regelung in der Kommunalverfassung für nichtig, wonach Fraktionen kreisfreier Städte aus mindestens vier Mitgliedern bestehen müssen. Damit war eine Beschwerde der Stadt Potsdam gegen die seit 2008 geltende Vorschrift erfolgreich.
Nach Überzeugung der Richter hat die Vorschrift die kommunale Selbstverwaltung unzulässig eingeschränkt. Sie lasse vor Ort keinen Spielraum, erklärte Gerichtspräsident Rüdiger Postier. Generell kann der Gesetzgeber zwar landeseinheitliche Regelungen vorschreiben. Dafür muss er aber triftige Gründe haben. Die lagen nicht vor.
Mit dem Urteil gilt die frühere Regelung, wonach eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muss. »Damit wird die Arbeit in den Kreistagen schwieriger«, meinte Paul-Peter Humpert, Geschäftsführer des Landkreistages. Die Argumente decken sich mit denen der Landesregierung. Die Mindeststärke sollte Entscheidungsprozesse beschleunigen.
Das halten auch die Kommunen selbst für erstrebenswert, ergab eine Umfrage des Städte- und Gemeindebundes. »Darum konnten wir auch gut mit der Regelung leben«, bemerkte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher. Er bedauert: »In vielen Kreistagen gibt es leider zwei oder drei NPD-Vertreter. Die können sich nun zu einer Fraktion zusammenfinden und ihre rechtsradikalen Parolen in die Gemeindevertretungen tragen.«
Die SPD-Landtagsfraktion teilt diese Angst. Nach ihren Berechnungen können sich mit dem Urteil in Brandenburg mindestens acht neue NPD-Fraktionen bilden: sieben in Kreistagen und eine in der Oranienburger Stadtverordnetenversammlung. Humpert sieht jedoch einen Lösung: »Die Kommunen können die Fraktionsstärke durch ihre Hauptsatzung vorschreiben.« Das Urteil weise den Weg in diese Richtung.
»Wir müssen die genauen Folgen nun prüfen«, reagierte Stefan Schulz, Sprecher der Stadt Potsdam. Klar ist: das Urteil wird Folgen für die Zusammensetzung der Ausschüsse haben. Die Gruppen Bürgerbündnis, Die Andere und Potsdamer Demokraten können jetzt den Fraktionsstatus beanspruchen.
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