NPD-Chef muss draußen bleiben

Brandenburger Gericht bestätigt Hotel-Verbot

  • Marion van der Kraats, dpa
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Seinerzeit bekam der Brandenburger Hoteldirektor, der den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt vor die Tür setzte, für sein beherztes Handeln viel Applaus. Auch einen Preis für Zivilcourage gab es. Nun kommt erneut Unterstützung von der Justiz.

Brandenburg/Havel. Es bleibt dabei: Hotels können Rechtsextremisten wegen ihrer Gesinnung Hausverbot erteilen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wies am Montag die Berufung des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt ab. Die Richter in Brandenburg/Havel bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni 2010, wie ein OLG-Sprecher mitteilte. (Az.: 1 U 4/10 – Urteil vom 18.4.2011).

Voigt oder Wellness

Das Hotel »Esplanade Resort & Spa« im brandenburgischen Bad Saarow könne selbst entscheiden, wen es beherbergen wolle, urteilte das OLG. Zwar schränke ein Hausverbot die Grundrechte eines Gastes ein, so die Richter. Durch die politische Haltung von Voigt gebe es dafür jedoch einen sachlichen Grund. Laut OLG-Urteil durfte der Hoteldirektor davon ausgehen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des ...


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