Welche Wohnfläche ist dafür maßgebend?
BGH-Urteil zur Mieterhöhung
Vor Gericht ging es um einen Streit wegen der Mieterhöhung auf Basis einer nicht im Mietvertrag vereinbarten exakten Größe der Wohnfläche. Diese war real um acht Prozent größer. Darauf stützte sich der Vermieter bei seinem Mieterhöhungsverlangen.
Der Mieter weigerte sich mit dem Argument, dass die im Vertrag vereinbarte Wohnfläche maßgebend sei, wodurch die Mieterhöhung niedriger ausfallen müsse. Der Fall kam vor den Bundesgerichtshof. Der gab...
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