Kein Anspruch auf soziale Integration?

Bundessozialgericht

Gesetzliche Krankenkassen müssen keine Treppensteighilfen finanzieren. Betroffene haben laut Gericht nur Anspruch auf einen Rollstuhl.

Behinderte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben ihrer Krankenkasse gegenüber keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine elektrisch betriebene Treppensteighilfe. Das hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden (Az. B 3 KR 13/09 R).

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine Treppensteighilfe der ...


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