In Krisengebieten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.

Wer sich beruflich bedingt in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet aufhält und deshalb besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann, kann darüber hinaus gegen die Folgen von Naturkatastrophen oder Gewalttaten auch außerhalb der Arbeitszeit versichert sein.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben einem bestehenden inländischen Arbeitsverhältnis, dass der Auslandsaufenthalt von vorn herein zeitlich befristet ist. Für längere, unbefristete Auslandseinsätze oder für Mitarbeiter, die ausschließlich für einen Auslandseinsatz eingestellt werd...


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