Gen-Weizen bei Rostock ausgesät

Umwelt- und Agrarverbände halten Genehmigung des Versuchsanbaus in Thulendorf für unzulässig

Laut Gentechnikrecht muss ein Antrag auf Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Fall Thulendorf dagegen verstoßen?

Schwerin (dpa/ND). In Mecklenburg-Vorpommern ist am Montag gentechnisch veränderter Weizen ausgesät worden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hätte den Versuchsanbau in Thulendorf bei Rostock nach Ansicht mehrerer Umwelt- und Agrarverbände nicht genehmigen dürfen. Wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mitteilte, hatte die Uni Rostock den Versuch für Thulendorf und Üplingen (Sachsen-Anhalt) beantragt. Der Antrag sei größtenteils von einem zehn Jahre alten Antrag der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich abgeschrieben worden, ohne die Quelle zu nennen und ohne Ergebnisse neuer wissenschaftlicher Studien zur Gentechnik zu berücksichtigen.

Kein Bedarf vorhanden

Laut Gentechn...


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